Überschußverwendungsform Bonusrente

 
         
       
       

Diese Überschußverwendungsform kann nur zu den Erwerbs- und Berufsunfähigkeits-Zusatztarifen gewählt werden.

Statt die Überschüsse jährlich gutzuschreiben, wird im Falle der Erwerbs-/Berufsunfähigkeit eine zusätzliche Rente - nach derzeitigem Stand der Überschußbeteiligung (Stand 2002) werden 25% der versicherten Rente - gewährt.

 
         
       
   
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