Diese Überschußverwendungsform
kann nur zu den Erwerbs- und Berufsunfähigkeits-Zusatztarifen
gewählt werden.
Statt die Überschüsse
jährlich gutzuschreiben, wird im Falle der Erwerbs-/Berufsunfähigkeit eine
zusätzliche Rente - nach derzeitigem Stand der Überschußbeteiligung (Stand 2002) werden 25% der versicherten Rente - gewährt.