Überschußverwendungsform Beitragsabzug

 
         
       
       

Die entstehenden Überschüsse werden laufend mit dem Beitrag verrechnet. Dadurch mindert sich der Beitragsaufwand.

Bei einem Bruttobeitrag (die Höhe des Bruttobeitrages ist über die gesamte Laufzeit hinweg garantiert) von z. B. 50 EUR für eine Risiko-Lebensversicherung ergäbe sich nach derzeitigem Stand der Überschußbeteiligung (Stand 2002) ein Nettobeitrag von 40 EUR.

Der Nettobeitrag kann jedoch nicht für die gesamte Laufzeit garantiert werden. Bei einer Änderung der Überschußbeteiligungssätze ist ein niedriger oder höherer Nettobeitrag zu entrichten.

Diese Form der Überschußverwendung eignet sich vor allem für Risiko-Lebensversicherungen und Zusatzversicherungen.

Bei kapitalbildenden Versicherungen sinkt der zu zahlende Beitrag – vorausgesetzt die Höhe der Überschußbeteiligung ändert sich nicht – Jahr für Jahr.

Diese Überschußverwendungsform empfiehlt sich für kapitalbildende Lebensversicherungen jedoch nicht, da am Ende der Laufzeit dann nur die garantierte Versicherungssumme sowie evtl. ein kleiner Betrag aus der Überschußbeteiligung für die Altersversorgung zur Verfügung steht.

Der Zinseszinseffekt und ein Inflationsausgleich entfallen damit.

Übersteigt der jährliche Überschußanteil für den Vertrag den zu zahlenden Beitrag, wird der über den Beitrag hinausgehende Teil verzinslich angesammelt.

 
         
       
   
   zurück   top