Die entstehenden Überschüsse werden laufend mit dem Beitrag verrechnet.
Dadurch mindert sich der Beitragsaufwand.
Bei einem Bruttobeitrag (die Höhe des Bruttobeitrages ist über die
gesamte Laufzeit hinweg garantiert) von z. B. 50 EUR für eine Risiko-Lebensversicherung
ergäbe sich nach derzeitigem Stand der Überschußbeteiligung (Stand 2002)
ein Nettobeitrag von 40 EUR.
Der Nettobeitrag kann jedoch nicht für die gesamte Laufzeit garantiert
werden. Bei einer Änderung der Überschußbeteiligungssätze ist ein niedriger
oder höherer Nettobeitrag zu entrichten.
Diese Form der Überschußverwendung eignet sich vor allem für Risiko-Lebensversicherungen
und Zusatzversicherungen.
Bei kapitalbildenden Versicherungen sinkt der zu zahlende Beitrag
– vorausgesetzt die Höhe der Überschußbeteiligung ändert sich nicht
– Jahr für Jahr.
Diese Überschußverwendungsform empfiehlt sich für kapitalbildende Lebensversicherungen
jedoch nicht, da am Ende der Laufzeit dann nur die garantierte
Versicherungssumme sowie evtl. ein kleiner Betrag aus der Überschußbeteiligung
für die Altersversorgung zur Verfügung steht.
Der Zinseszinseffekt und ein Inflationsausgleich entfallen damit.
Übersteigt der jährliche Überschußanteil für den Vertrag den zu zahlenden
Beitrag, wird der über den Beitrag hinausgehende Teil verzinslich
angesammelt.