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Rentenreform 2001

 

1. Wegfall der Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsrente

Seit Januar 2001 werden die bisherigen  gesetzlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten durch eine dreistufige "Erwerbsminderungsrente" ersetzt.

 
2. Einführung einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge

Die gesetzliche Rentenversicherung steht vor einem Problem: immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Rentner einen längeren Rentenbezug finanzieren.

Deshalb ist geplant, im Rahmen der Rentenreform den Beitragssatz bis zum Jahr 2030 unter 22 % zu halten, das Rentenniveau von derzeit ca. 70 % schrittweise auf ca. 67 % zu senken und den Aufbau einer zusätzlichen privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge massiv zu fördern.
 
3. Staatliche Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge

Der staatlich geförderte Kapitalvorsorgebeitrag (Sonderausgabenabzug) soll im Jahr 2002 bei 1 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens (höchstens 525 Euro) beginnen und bis auf 4 % im Jahr 2008 steigen.
 

Staatliche Förderung

+ Private Absicherung

= Ihre Zukunft

 

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