| [zurück] | ||
| Rentenreform 2001
|
![]() |
|
| 1. Wegfall der
Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsrente
Seit Januar 2001 werden die bisherigen gesetzlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten durch eine dreistufige "Erwerbsminderungsrente" ersetzt. |
||
| 2. Einführung einer
privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge
Die gesetzliche Rentenversicherung steht vor einem Problem: immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Rentner einen längeren Rentenbezug finanzieren. |
![]() |
|
| Deshalb ist geplant, im Rahmen der Rentenreform den Beitragssatz bis zum Jahr 2030 unter 22 % zu halten, das Rentenniveau von derzeit ca. 70 % schrittweise auf ca. 67 % zu senken und den Aufbau einer zusätzlichen privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge massiv zu fördern. | ||
| 3. Staatliche Förderung
der kapitalgedeckten Altersvorsorge Der staatlich geförderte Kapitalvorsorgebeitrag (Sonderausgabenabzug) soll im Jahr 2002 bei 1 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens (höchstens 525 Euro) beginnen und bis auf 4 % im Jahr 2008 steigen. |
||
|
Staatliche Förderung |
![]() |
|
|
+ Private Absicherung |
|
|
|
= Ihre Zukunft |
|
|
|
Schaffen Sie jetzt Klarheit ! |
||
|
Rufen Sie uns an. |