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Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder gar
Pflegebedürftigkeit - ein stets aktuelles Problem. 1,6 Millionen
Menschen aller Altersstufen sind in Deutschland täglich auf
Hilfe angewiesen, sind also pflegebedürftig.
Die
gesetzlichen Versorgungssysteme ersetzen nur einen Teil des
letzten Nettoeinkommens bzw. decken nur einen Teil der Kosten
für die Pflege oder Heimkosten.
Die NÜRNBERGER bietet
finanziellen Schutz für den Fall der
Erwerbs-/Berufsunfähigkeit oder den Pflegefall. Sie bestimmen Höhe
und Umfang der Versicherungsleistung.
- Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
- Pflegerenten-Zusatzversicherung
Alltagshektik, Streß und Leistungsdruck erhöhen Ihr
Risiko:
- Krankheit
- Unfall
- Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
Und dann? Ist auch
Ihre finanzielle Existenz gefährdet?
Derzeit stehen
in Deutschland den ca. 36 Millionen gesetzlich Versicherten
im Erwerbstätigenalter bereits etwa 2,2 Millionen Frührentner
gegenüber. Krankheit oder Unfall haben sie um Arbeit und gewohntes
Einkommen gebracht.
Die Lösung: eine private
Berufsunfähigkeitsversicherung
Sie schützt Sie ein
ganzes Berufsleben lang und springt ein, wenn Ihre Arbeitskraft
ausfällt. Zuverlässig. Monat für Monat. Unabhängig
von den Ursachen.
Ursachen der Berufsunfähigkeit
- 32 % Wirbelsäulen– und Gelenkerkrankungen
- 18 % Herz- und Kreislauferkrankungen
- 12 % Unfallverletzungen
- 11 % Nervenleiden
- 10 % Krebs
- 4 % Schlaganfall
- 3 % Leber- und Nierenerkrankungen
- 2 % Lungenerkrankungen
- 2 % Magen- und Darmerkrankungen
- 2 % Erkrankungen der Sinnes- und Sprachorgane
- 2 % Haut-/allergische Erkrankungen
- 2 % Sonstige
(Leistungsstatistik NÜRNBERGER/Mai
2000)
Sie erhalten von der NÜRNBERGER
- die vereinbarte Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsrente
zuzüglich der Leistungen aus der Überschußbeteiligung
- Beitragsfreiheit für den gesamten Vertrag, damit fürs
Alter und Ihre Angehörigen vorgesorgt ist – auch bei
Berufs-/Erwerbsunfähigkeit
- Leistungen auch bei Pflegebedürftigkeit
- ggf. beitragsfreie Dynamik der Hauptversicherung für
die Dauer der Berufs-/Erwerbsunfähigkeit
Nach den
Versicherungsbedingungen der NÜRNBERGER besteht
Berufsunfähigkeit, wenn die versicherte Person infolge von
- Krankheit
- Körperverletzung
- Kräfteverfall
voraussichtlich mindestens sechs
Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine
andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund der Ausbildung und
Erfahrung ausgeübt werden kann und der bisherigen Lebensstellung
entspricht.
Die Tarife der NÜRNBERGER
- Beitragsfreiheit bei Berufsunfähigkeit (Tarif B)
- Beitragsfreiheit und beitragsfreie Dynamik der
Hauptversicherung bei Berufsunfähigkeit (Tarif Bp)
- Dynamische Rente bei Berufsunfähigkeit (Tarif R)
- Dynamische Rente mit längerer Leistungsdauer bei
Berufsunfähigkeit (Tarif Ra)
- Karenzzeit von 1 oder 2 Jahren zu Tarif B und R
möglich
Gestaltungs- und Leistungsmerkmale
- Eintrittsalter 15 Jahre bis 55 Jahre
- Maximales Endalter 65 Jahre
- Jahresrente 300 EUR (586,75 DM) bis 60.000 EUR (117.348 DM)
Überschußverwendungsmöglichkeiten vor Rentenbeginn
- Beitragsabzug
- Bonusrente
- Invest-Bonus
- Verzinsliche
Ansammlung
Für noch mehr Comfort: NÜRNBERGER
Comfort-Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
- Die versicherte Person gilt auch dann noch als berufsunfähig,
wenn sie eine andere als die bisherige Tätigkeit zwar ausüben
kann, aber nicht konkret ausübt (Verzicht auf die abstrakte
Verweisbarkeit).
- Die versicherte Berufsunfähigkeitsrente kann bei bestimmten
Ereignissen ohne Gesundheitsprüfung erhöht werden, z. B.
bei Heirat, Geburt eines Kindes, beruflicher Höherqualifikation
etc.
Produkt- und Bedingungs-Highlights Die
NÜRNBERGER Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist, von wenigen
Ausnahmen abgesehen, mit allen Haupttarifen der NÜRNBERGER
kombinierbar:
- Kapitalbildende
Lebensversicherung
- Rentenversicherung
- Risiko-Lebensversicherung
- Fondsgebundene
Lebensversicherungen
- Fondsgebundene
Rentenversicherungen
Voraussetzung dafür ist
eine laufende Beitragszahlung.
Einschlußprozentsätze bis 99% Auch
Hausfrauen/-männer, Schüler, Studenten und
Auszubildende sind gegen Berufsunfähigkeit versicherbar.
Wir leisten sofort, wenn die uns angezeigte
Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens 6 Monate
ununterbrochen besteht.
Während der Prüfung des
Leistungsantrags stunden wir auf Wunsch die Beiträge und berechnen
keine Stundungszinsen.
Wenn Sie den Leistungsanspruch
verspätet geltend machen, leisten wir dennoch rückwirkend ab
Beginn der Berufs-/Erwerbsunfähigkeit.
Eingeschränktes
Verweisungsrecht für alle Berufsgruppen ab dem Alter von 55
Jahren. Verzicht auf das Verweisungsrecht bei den Berufsgruppen
Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare,
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Wir
machen unsere Leistungen nicht davon abhängig, ob Sie die
ärztlichen Anordnungen zur Verbesserung des
Gesundheitszustandes, z. B. die Einnahme bestimmter Medikamente,
tatsächlich befolgen.
Bei einem Wechsel in sogenannte
gefahrerhöhende Berufe besteht weiterhin
Versicherungsschutz in voller Höhe bei gleichem Beitrag.
Weltweiter Versicherungsschutz
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