Versicherungen  

 
     
         
       

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

 
         
       
       

Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder gar Pflegebedürftigkeit - ein stets aktuelles Problem. 1,6 Millionen Menschen aller Altersstufen sind in Deutschland täglich auf Hilfe angewiesen, sind also pflegebedürftig.

Die gesetzlichen Versorgungssysteme ersetzen nur einen Teil des letzten Nettoeinkommens bzw. decken nur einen Teil der Kosten für die Pflege oder Heimkosten.

Die NÜRNBERGER bietet finanziellen Schutz für den Fall der Erwerbs-/Berufsunfähigkeit oder den Pflegefall. Sie bestimmen Höhe und Umfang der Versicherungsleistung.

  • Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
  • Pflegerenten-Zusatzversicherung

Alltagshektik, Streß und Leistungsdruck erhöhen Ihr Risiko:
  • Krankheit
  • Unfall
  • Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
Und dann? Ist auch Ihre finanzielle Existenz gefährdet?

Derzeit stehen in Deutschland den ca. 36 Millionen gesetzlich Versicherten im Erwerbstätigenalter bereits etwa 2,2 Millionen Frührentner gegenüber. Krankheit oder Unfall haben sie um Arbeit und gewohntes Einkommen gebracht.


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Die Lösung: eine private Berufsunfähigkeitsversicherung

Sie schützt Sie ein ganzes Berufsleben lang und springt ein, wenn Ihre Arbeitskraft ausfällt. Zuverlässig. Monat für Monat. Unabhängig von den Ursachen.


Ursachen der Berufsunfähigkeit
  • 32 % Wirbelsäulen– und Gelenkerkrankungen
  • 18 % Herz- und Kreislauferkrankungen
  • 12 % Unfallverletzungen
  • 11 % Nervenleiden
  • 10 % Krebs
  • 4 % Schlaganfall
  • 3 % Leber- und Nierenerkrankungen
  • 2 % Lungenerkrankungen
  • 2 % Magen- und Darmerkrankungen
  • 2 % Erkrankungen der Sinnes- und Sprachorgane
  • 2 % Haut-/allergische Erkrankungen
  • 2 % Sonstige
(Leistungsstatistik NÜRNBERGER/Mai 2000)


Sie erhalten von der NÜRNBERGER
  • die vereinbarte Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsrente zuzüglich der Leistungen aus der Überschußbeteiligung
  • Beitragsfreiheit für den gesamten Vertrag, damit fürs Alter und Ihre Angehörigen vorgesorgt ist – auch bei Berufs-/Erwerbsunfähigkeit
  • Leistungen auch bei Pflegebedürftigkeit
  • ggf. beitragsfreie Dynamik der Hauptversicherung für die Dauer der Berufs-/Erwerbsunfähigkeit
Nach den Versicherungsbedingungen der NÜRNBERGER besteht Berufsunfähigkeit, wenn die versicherte Person infolge von
  • Krankheit
  • Körperverletzung
  • Kräfteverfall
voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund der Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und der bisherigen Lebensstellung entspricht. 


Die Tarife der NÜRNBERGER
  • Beitragsfreiheit bei Berufsunfähigkeit (Tarif B)
  • Beitragsfreiheit und beitragsfreie Dynamik der Hauptversicherung bei Berufsunfähigkeit (Tarif Bp)
  • Dynamische Rente bei Berufsunfähigkeit (Tarif R)
  • Dynamische Rente mit längerer Leistungsdauer bei Berufsunfähigkeit (Tarif Ra)
  • Karenzzeit von 1 oder 2 Jahren zu Tarif B und R möglich
Gestaltungs- und Leistungsmerkmale
  • Eintrittsalter 15 Jahre bis 55 Jahre
  • Maximales Endalter 65 Jahre
  • Jahresrente 300 EUR (586,75 DM) bis 60.000 EUR (117.348 DM)
Überschußverwendungsmöglichkeiten vor Rentenbeginn
  • Beitragsabzug
  • Bonusrente
  • Invest-Bonus
  • Verzinsliche Ansammlung
Für noch mehr Comfort: NÜRNBERGER Comfort-Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
  • Die versicherte Person gilt auch dann noch als berufsunfähig, wenn sie eine andere als die bisherige Tätigkeit zwar ausüben kann, aber nicht konkret ausübt (Verzicht auf die abstrakte Verweisbarkeit).
  • Die versicherte Berufsunfähigkeitsrente kann bei bestimmten Ereignissen ohne Gesundheitsprüfung erhöht werden, z. B. bei Heirat, Geburt eines Kindes, beruflicher Höherqualifikation etc.
Produkt- und Bedingungs-Highlights
Die NÜRNBERGER Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist, von wenigen Ausnahmen abgesehen, mit allen Haupttarifen der NÜRNBERGER kombinierbar:
  • Kapitalbildende Lebensversicherung
  • Rentenversicherung
  • Risiko-Lebensversicherung
  • Fondsgebundene Lebensversicherungen
  • Fondsgebundene Rentenversicherungen
Voraussetzung dafür ist eine laufende Beitragszahlung.


Einschlußprozentsätze bis 99%
Auch Hausfrauen/-männer, Schüler, Studenten und Auszubildende sind gegen Berufsunfähigkeit versicherbar.

Wir leisten sofort, wenn die uns angezeigte Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen besteht.

Während der Prüfung des Leistungsantrags stunden wir auf Wunsch die Beiträge und berechnen keine Stundungszinsen.

Wenn Sie den Leistungsanspruch verspätet geltend machen, leisten wir dennoch rückwirkend ab Beginn der Berufs-/Erwerbsunfähigkeit.

Eingeschränktes Verweisungsrecht für alle Berufsgruppen ab dem Alter von 55 Jahren. Verzicht auf das Verweisungsrecht bei den Berufsgruppen Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Wir machen unsere Leistungen nicht davon abhängig, ob Sie die ärztlichen Anordnungen zur Verbesserung des Gesundheitszustandes, z. B. die Einnahme bestimmter Medikamente, tatsächlich befolgen.

Bei einem Wechsel in sogenannte gefahrerhöhende Berufe besteht weiterhin Versicherungsschutz in voller Höhe bei gleichem Beitrag.

Weltweiter Versicherungsschutz


     
           
     
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