Ab dem Jahr 2002 gibt es eine zusätzliche private Altersvorsorge
auf freiwilliger Basis, die staatlich gefördert wird. Die
Förderung erfolgt durch eine Zulage oder – sofern dies günstiger ist
– durch einen Sonderausgabenabzug.
Die Höhe der Zulage ist
abhängig
- vom Familienstand
- der Kinderzahl
- dem Jahresbruttoeinkommen
- dem Eigenbeitrag
Die Zulage (Grund- und Kinderzulage)
wird dem Altersvorsorgevertrag /Versicherungsvertrag gutgeschrieben.
Die Aufwendungen für die zusätzliche Privatrente werden als
Sonderausgaben steuerlich anerkannt und reduzieren damit das
zu versteuernde Einkommen. Ist die Steuerersparnis durch den
Sonderausgabenabzug höher als die gezahlte Zulage, wird die
Differenz dem Steuerpflichtigen gutgeschrieben. Das heißt, mit der
Einkommensteuerrückzahlung erstattet.
Mit dieser staatlich
geförderten Altersvorsorge sollen die Leistungen ersetzt werden, die
künftig wegen niedrigerer Rentenerhöhungen bei der
Gesetzlichen Rentenversicherung entfallen. Die Einzelheiten sind in
einem eigenen Gesetz geregelt, dem Gesetz zur Reform der
gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines
kapitalgedeckten Altersvermögens (Altersvermögensgesetz; AvmG).