Rentenreform  

 
     
         
       

Geförderter Personenkreis

 
         
       
       

Personen mit Anspruch auf Förderung
Anspruch auf die staatlich geförderte Altersvorsorge haben alle Steuerpflichtigen, die in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert sind. Das sind im wesentlichen:

  • Alle gesetzlich Pflichtversicherten, auch Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes
  • Beamte
  • Personen während Kindererziehungszeit (Dauer: 3 Jahre)
  • Pflegepersonen
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Behinderte in Werkstätten
  • geringfügig Beschäftigte mit Verzicht auf Versicherungsfreiheit
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen 
    einschließlich Arbeitslosenhilfeberechigte ohne Leistungen wegen Anrechnung von Einkommen oder Vermögen
  • Selbständige, falls Versicherungspflicht kraft Gesetz oder auf Antrag, z. B. Handwerker
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld
  • sowie zusätzlich Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte.
Von der Förderung ausgenommene Personen
  • Pflichtversicherte in berufsständischer Versorgungseinrichtung, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte
  • Nicht-Versichungspflichtige in der Gesetzlichen Rentenversicherung,  
    z. B. Freiwillig GRV-Versicherte
     
           
     
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