Personen mit Anspruch auf Förderung
Anspruch auf die
staatlich geförderte Altersvorsorge haben alle Steuerpflichtigen,
die in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)
pflichtversichert sind. Das sind im wesentlichen:
- Alle gesetzlich Pflichtversicherten, auch Arbeiter und
Angestellte des öffentlichen Dienstes
- Beamte
- Personen während Kindererziehungszeit (Dauer: 3 Jahre)
- Pflegepersonen
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Behinderte in Werkstätten
- geringfügig Beschäftigte mit Verzicht auf
Versicherungsfreiheit
- Bezieher von Lohnersatzleistungen
einschließlich
Arbeitslosenhilfeberechigte ohne Leistungen wegen Anrechnung von
Einkommen oder Vermögen
- Selbständige, falls Versicherungspflicht kraft Gesetz oder auf
Antrag, z. B. Handwerker
- Bezieher von Vorruhestandsgeld
- sowie zusätzlich Pflichtversicherte nach dem Gesetz
über die Alterssicherung der Landwirte.
Von der
Förderung ausgenommene Personen
- Pflichtversicherte in berufsständischer
Versorgungseinrichtung, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte
- Nicht-Versichungspflichtige in der Gesetzlichen
Rentenversicherung,
z. B. Freiwillig
GRV-Versicherte