Die staatlich geförderten Tarife müssen bestimmte, gesetzlich
vorgegebene Anforderungen erfüllen. Die wichtigsten Anforderungen:
- Laufzeit bis mindestens zum 60. Lebensjahr oder bis zum Beginn
einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- lebenslange steigende oder gleichbleibende monatliche Rente
- garantierte Auszahlung der eingezahlten Beiträge bzw. der
monatlichen Rentenansprüche
- die Verträge dürfen nicht beliehen oder anderweitig verwendet
werden (Ausnahme eigenes Wohneigentum)