Seit Januar 2001 werden die bisherigen gesetzlichen Berufs- und
Erwerbsminderungsrenten durch eine dreistufige
Erwerbsminderungsrente ersetzt:
- Wer noch mindestens sechs Stunden pro Tag
arbeiten kann, erhält keine Leistung
- Wer zwischen drei und sechs Stunden pro Tag
arbeiten kann, erhält die halbe Rente
- Nur wer weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann,
erhält die volle Rente
Die Arbeitsmarktlage wird bei der
neuen Rente berücksichtigt. Berufstätige ab 40 Jahren werden
bei der Einstufung der Berufsunfähigkeit wie bisher behandelt. Sie
erhalten jedoch nur die halbe Erwerbsminderungsrente.