Rentenreform  

 

 
     
         
       

Wegfall der Berufs/Erwerbsunfähigkeitsrente

 
         
       
       

Seit Januar 2001 werden die bisherigen gesetzlichen Berufs- und Erwerbsminderungsrenten durch eine dreistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt:

  • Wer noch mindestens sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält keine Leistung
  • Wer zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält die halbe Rente
  • Nur wer weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält die volle Rente
Die Arbeitsmarktlage wird bei der neuen Rente berücksichtigt. Berufstätige ab 40 Jahren werden bei der Einstufung der Berufsunfähigkeit wie bisher behandelt. Sie erhalten jedoch nur die halbe Erwerbsminderungsrente.
     
           
     
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